WICHTIGES

24.09.2016 16:59

Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Lieferbedingungen von Aqua dental Online-Handel
 

1. Allgemeiner Geltungsbereich

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluß

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Eine etwaige Ablehnung der Bestellung ist unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen aus dem Kaufvertrag von Seiten des Käufers bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

2.3 Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, über den Käufer bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

2.4 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

3. Versand, Gefahrübergang

3.1 Wir versichern die Sendungen gegen Transportschäden und Verlust. Zur Sicherstellung der Ansprüche gegen den Transportversicherer müssen uns Schäden und Verluste unter Beiführung eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens oder Anlieferers unmittelbar nach Anlieferung der Sendung gemeldet werden. Mit der Anlieferung gehen Schadens- und Verlustrisiken auf den Käufer über.

3.2 Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.

3.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

4. Preise

4.1 Preiserhöhungen bleiben, sofern dem keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, vorbehalten. Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Dann gilt der am Tage der Lieferung gültige Listenpreis. Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % ausmacht. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

4.2 Unsere Preise schließen keine Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung ein. Ab einem Nettobestellwert von EUR 150,00 versenden wir ohne zusätzliche Versandkosten zu berechnen. Bei Bestellungen unter EUR 150,00 stellen wir dem Kunden einen Versandkostenanteil von EUR 5,00 in Rechnung.

4.3 Die Vereinbarung kostenloser Lieferung und Montage setzt voraus, dass der Besteller alle Voraussetzungen für die Montage und Anlieferung zum vereinbarten Termin schafft. Kann die Anlieferung und/oder Montage aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht vorgenommen werden, so wird die erneute Anlieferung in ortsüblicher Weise berechnet.

5. Abnahme

Ist der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so können wir dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangen wir Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Im Verzugsfalle sind unsere Forderungen mit 8 % für das Jahr über dem Basiszins der Öst. Nationalbank zu verzinsen, sofern wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungsund Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

7.3 Der Käufer ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen.

7.4 Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach vorstehenden Ziff. 2 und 3 diese Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

7.6 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden, Gegenständen vermischt wird.

8. Lieferung und Lieferverzug

8.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen mit Unternehmern:

8.2 Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage vorliegt, ist eine Lieferfrist oder ein Liefertermin nur unverbindlich vereinbart. Die Frist/der Termin beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Unternehmer mit seinen Vertragspflichten . innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch anderen Verträgen . in Verzug ist.

8.3 Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Unternehmer, der vom Vertrage zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen will, nicht davon, uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen, es sei denn, dass es sich um eine ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnete Frist oder einen solchen Termin handelt. Die Nachfrist beträgt bei Lieferung von Einrichtungsgegenständen und medizinischen Geräten 4 Wochen.

8.4 Teillieferungen sind im zumutbaren Umfange zulässig.

8.5 Die Lieferfrist oder der Liefertermin verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, wie beispielsweise Betriebsstörung, Streik etc., soweit solche Vorkommnisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluß sind; dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und deren Unterlieferanten eintreten.

8.6 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir nicht einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Unternehmer abzutreten.

8.7 Das Recht des Unternehmers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

9. Montage und Inbetriebsetzung

Bei Aufträgen über Einrichtungsgegenstände, die einer Montage bedürfen, wird, sofern nicht anders vereinbart, die Montage durch unser Fachpersonal durchgeführt und nach Aufwand berechnet. Etwaige notwendige Bau- und Installationsarbeiten, wie z. B. Verlegung der erforderlichen Elektro-, Gas-, Druckluft-, Absaug- und Wasserleitungen, gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

10. Gewährleistung

10.1 Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

10.2 Wird die Nacherfüllung von uns verweigert, ist sie unzumutbar oder schlägt sie sonst wie fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder nach Maßgabe der Ziff. 5 Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere nur bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

10.3 Sollte die gelieferte Ware offensichtlich Mängel haben, ist dies innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt der Ware zu rügen. Beschädigungen an der Verpackung hat sich der Kunde von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen zu lassen. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

11. Haftungs- und Verjährungsbeschränkungen

11.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

11.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

11.3 Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder beim Verlust des Lebens des Käufers.

12. Rücknahmen, Umtausch

Dem Käufer ist bei Verbrauchsartikeln innerhalb von 2 Wochen ein Umtausch- und Rückgaberecht eingeräumt. Die Waren müssen kostenfrei in einwandfreiem Zustand in unbeschädigter Originalverpackung unter Beifügung der Rechnung oder des Lieferscheins zurückgegeben werden. Die Berechnung von Bearbeitungskosten bleibt vorbehalten. Ware aus Sonderbeschaffungen oder Sonderanfertigungen sowie Arzneimittel sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

13. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Aqua Dental ist Klagenfurt. Gerichtsstand ist Klagenfurt

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen nahe kommt.

 

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